Kein Aquastopp: Mieter haftet für jeden Wasserschaden
Ist die Waschmaschine nicht fachgerecht angeschlossen, haftet ein Mieter für Wasserschäden. Das gilt auch, wenn das Provisorium zuvor jahrelang gut funktionierte, mahnt Immowelt.de.
Mieter sollten ihre Waschmaschine unbedingt mit einer sogenannten Aquastopp-Vorrichtung anschließen oder nach Nutzung der Maschine den Hahn zudrehen. Sonst riskieren sie, im Falle eines Wasserschadens zu haften, urteilte nach Angaben von Immowelt.de das Oberlandesgerichts Oldenburg (Az. 3 U 6/04).
In dem Fall hatte ein Mieter die Wasserleitung zur Waschmaschine nur mit einer Schelle befestigt; außerdem ließ er den Wasserhahn stets geöffnet. Jahrelang ging das gut, doch eines Tages löste sich die Schelle - es gab einen kostspieligen Wasserschaden, auch in der Wohnung darunter. Die Versicherung des Vermieters zahlt, wollte sich das Geld aber vom Verursacher zurückholen. Der Mieter meinte, er habe die Versicherungsbeiträge über die Mietnebenkosten mitfinanziert. Das Gericht aber entschied: Er habe grob fahrlässig gehandelt - und muss zahlen.



